Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Frigentis GmbH, Bahnstraße 78, 7203 Wiesen (im Folgenden "Verkäufer"), und dem Kunden (im Folgenden "Käufer").
- Der Verkäufer schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern (B2B) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ab. Mit der Auftragserteilung bestätigt der Käufer, dass er bereits ein Unternehmen betreibt, dieses Rechtsgeschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört und es sich nicht um ein Gründungsgeschäft im Sinne des § 1 Abs 3 KSchG handelt.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
- Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
- Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Auslieferung der Ware zustande.
- Sämtliche Unterlagen wie Kataloge, Prospekte, Abbildungen etc. enthalten nur Näherungswerte und sind nur dann maßgeblich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.1 Besondere Bestimmungen für Vertragsabschlüsse im Webshop
Sofern der Käufer Waren über den Webshop des Verkäufers bestellt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen zum elektronischen Geschäftsverkehr:
- Technische Schritte zum Vertragsabschluss: Die Darstellung der Produkte im Webshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog. Der Käufer kann Waren unverbindlich in den virtuellen Warenkorb legen. Durch Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons (z. B. „Kostenpflichtig bestellen“) gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden durch eine automatisierte E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt erst durch eine separate schriftliche Auftragsbestätigung oder durch die Auslieferung der Ware zustande.
- Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern: Vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung kann der Käufer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Zudem werden alle Eingaben vor dem endgültigen Abschluss des Bestellvorgangs in einer Bestellübersicht noch einmal zusammengefasst angezeigt und können dort oder durch Betätigen der „Zurück“-Funktion des Internetbrowsers korrigiert werden.
- Speicherung des Vertragstextes: Der Vertragstext (bestehend aus den Bestelldaten und diesen AGB) wird vom Verkäufer nach dem Vertragsabschluss gespeichert. Die Bestelldaten sowie die AGB werden dem Käufer per E-Mail zugesendet. Sofern der Käufer vor Absendung seiner Bestellung ein Kundenkonto im Webshop eingerichtet hat, werden die Bestelldaten im Kundenkonto archiviert und können vom Käufer jederzeit kostenlos abgerufen werden.
- Vertragssprache: Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
3. Spezifische Bestimmungen für Planungs- und Beratungsleistungen
- Unterstützt der Verkäufer den Käufer, Bauherren oder Planungsunternehmen bei der Erstellung von Planungen, Ausschreibungen oder technischen Konzepten, handelt es sich hierbei um reine Beratungsleistungen und die Weitergabe von unverbindlichen Informationen. Diese ersetzen keinesfalls eine professionelle Detailplanung.
- Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit der erstellten Planungen und Ausschreibungsunterlagen. Etwaige gesetzliche Warn- und Hinweispflichten des Verkäufers bleiben hiervon jedoch unberührt.
- Die finale Prüfung und Freigabe der Dimensionierung, der baulichen Voraussetzungen, der Einhaltung von Normen sowie der systemtechnischen Einbindung obliegt eigenverantwortlich und ausschließlich dem Käufer als ausführendem Fachunternehmen bzw. einem von ihm bevollmächtigten Fachplaner. Eine Haftung des Verkäufers für Planungsfehler ist ausgeschlossen.
4. Preise, Zahlungsbedingungen und Bonitätsprüfung
- Alle Preise verstehen sich netto in Euro, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten für den Versand die in unserer jeweils aktuellen Preisliste bzw. auf unserer Website ausgewiesenen Frachtfreigrenzen und Frachtpauschalen. Die Lieferung per Spedition erfolgt standardmäßig frei Bordsteinkante an die vom Käufer angegebene Lieferadresse innerhalb Österreichs.
- Bei Lieferungen ins Ausland oder für gewünschte Sonderleistungen (z. B. Expresslieferungen, Terminfracht, Kranentladungen oder Einbringung ins Gebäude) werden die anfallenden Fracht- bzw. Mehrkosten dem Käufer separat in Rechnung gestellt.
- Der Verkäufer ist berechtigt, zur Wahrung seiner berechtigten Interessen Bonitätsauskünfte über den Käufer bei staatlich anerkannten Kreditschutzverbänden (z.B. KSV1870) oder Auskunfteien einzuholen.
- Das Zahlungsziel wird vom Verkäufer nach erfolgter Bonitätsprüfung individuell festgelegt und auf der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung ausgewiesen.
- Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, bei Erstkunden, bei Kunden mit unzureichender Bonität oder bei Bekanntwerden von Liquiditätsengpässen des Käufers, Lieferungen nur gegen Vorauskasse durchzuführen.
- Ist ein Zahlungsziel auf der Rechnung ausgewiesen, ist der Betrag innerhalb dieser Frist ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Der Verkäufer ist ausdrücklich berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistung in Teilen erbracht wird.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte gemäß § 456 UGB. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Käufer gemäß § 458 UGB verschuldensunabhängig verpflichtet, als Entschädigung für dem Verkäufer entstandene Betreibungskosten einen Pauschalbetrag von 40 EUR zu entrichten. Im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros verpflichtet sich der Käufer darüber hinaus, die dem Verkäufer dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen.
- Der Käufer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch den Verkäufer anerkannt wurden.
5. Lieferung, Gefahrübergang und Teillieferungen
- Der Versand der Waren erfolgt in der Regel über ein externes Logistikzentrum bzw. einen vom Verkäufer beauftragten Spediteur direkt an den Käufer oder an die vom Käufer angegebene Lieferadresse.
- Liefertermine oder -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, unverbindlich.
- Der Verkäufer ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware am Standort des Logistikpartners an die den Transport ausführende Person (Spediteur, Frachtführer) übergeben wurde.
- Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse (inkl. Lieferengpässe bei Herstellern) befreien den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
6. Eigentumsvorbehalt (Erweiterter Eigentumsvorbehalt)
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung im Eigentum des Verkäufers. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen des Verkäufers werden Zahlungen des Käufers primär jenen Forderungen zugerechnet, die nicht (mehr) durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an (Vorausabtretung).
- Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen.
7. Gewährleistung und Rügepflicht
- Es gilt die gesetzliche kaufmännische Rügepflicht (§ 377 UGB). Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und bei Feststellung eines Mangels unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich Anzeige zu machen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Unterlässt der Käufer die fristgerechte Mängelrüge, ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung ausgeschlossen.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang.
- Bei Vorliegen eines rechtzeitig gerügten Mangels hat der Verkäufer nach seiner Wahl das Recht auf Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der Ware. Erst wenn diese Maßnahmen fehlschlagen, kann der Käufer Preisminderung oder Wandlung fordern.
- Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die Ware durch den Käufer oder Dritte unsachgemäß montiert, fehlerhaft in Betrieb genommen, mangelhaft gewartet oder verändert wurde (z.B. Nichteinhaltung der Herstellervorgaben).
8. Haftung
- Der Verkäufer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder krass grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden (insbesondere entgangener Gewinn, Produktionsausfälle), Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind ausgeschlossen.
- Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9. Rücknahme von Waren
- Eine Rücknahme mangelfreier Ware erfolgt nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.
- Sonderanfertigungen oder speziell auf Kundenwunsch bestellte Waren sind von der Rücknahme generell ausgeschlossen.
- Bei vereinbarter Warenrücknahme behält sich der Verkäufer vor, eine Manipulationsgebühr in Höhe von 15 % bis 20 % des Warenwertes in Abzug zu bringen, vorausgesetzt die Ware ist originalverpackt und im wiederverkaufsfähigen Zustand.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz des Verkäufers in 7203 Wiesen, Bahnstraße 78.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für Eisenstadt sachlich zuständige Gericht.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).